AGB

§ 1: Vertrag
Ein Vertrag zwischen Bushcamp Studio und Auftraggeber kommt zustande, wenn ein schriftliches Angebot per Brief oder E-Mail bestätigt wird. Mit Annahme des Angebotes erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Im Angebot wird per Link auf die AGB verwiesen. Die AGB können jederzeit auf www.bushcamp-studio.de eingesehen werden.

§ 2: Leistungen
Die angebotenen Leistungen sind Musikproduktionen.

Hauptsächlich Aufnahme, Mix, Mastering sowie beratende Tätigkeiten.

§ 3: Leistungsumfang
3.1: Der Leistungsumfang und die Kosten werden im Angebot aufgeführt.

3.2: Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben durch den Auftraggeber werden schriftlich fixiert und die Vergütung entsprechend angepasst.

3.3: Anreise, Verpflegung und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.

§ 4: Rücktritt
4.1: Bei vorzeitigem Abbruch der Produktion oder Nicht- Erscheinen durch den Auftraggeber, besteht die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Betrags weiterhin.

4.2: Sollte dem Auftraggeber die Wahrnehmung des vereinbarten Termins nicht möglich sein, kann er sich bis zum 21. Tag vor Produktionsbeginn abmelden. Es wird ein neuer Termin vereinbart und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

4.3: Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, gelten folgende Fristen und Zahlungsverpflichtungen:

Rücktritt bis zum 28. Tag vor Produktionsbeginn:
es fallen keine Kosten an
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Produktionsbeginn:
50% der Produktionskosten werden fällig
Rücktritt nach dem 14. Tag vor Produktionsbeginn:
100% der Produktionskosten werden fällig
Zur Fristwahrung muss der Rücktritt vom Vertrag schriftlich per Brief oder per E-Mail an mail@bushcamp-studio.de zum entsprechenden Datum eingegangen sein. Über den Rücktritt hinaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten des Widerrufs.

§ 4.4: Muss die Produktion durch den Auftragnehmer aus organisatorischen Gründen oder in Folge höherer Gewalt abgesagt werden, so wird der bereits gezahlte Betrag erstattet.

§ 5: Haftung
5.1: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen von Leistungsschutzrechten Dritter, insbesondere nicht von Musikverlagen, Künstlern, Rechteinhabern jeglicher Rechte von Musik / Komposition / Text, für Rechte der GEMA und anderen Musikverwertungsgesellschaften. Die Meldung und Vergütung evtl. GEMA-pflichtiger Titel an die GEMA und das Einholen von Sendeerlaubnissen beim Rechteinhaber der Titel (Verlag, Label, etc.) obliegt einzig und allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich von dieser Pflicht freigestellt und nicht haftbar. Mit jedem Wunsch seitens des Auftraggebers zur Verwendung eines Musiktitels wird eine Versicherung durch den Auftraggeber abgegeben, dass der Auftraggeber alle zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen Rechte erworben hat oder sie bis Fertigstellung des Auftrages erworben haben wird.

5.2: Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaldaten oder Datenträgern. Der Auftraggeber hat vor der Übergabe an den Auftragnehmer selbst für Sicherungskopien Sorge zu tragen.

5.3: Für alle Schäden, die dem Auftragnehmer durch die Verwendung von Daten und Datenträgern des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für fehlerbehaftete oder durch Viren belastete Daten und Datenträger.

 

§ 6: Abnahme
Dem Auftraggeber wird nach Fertigstellung ein Layout-Mix zur Abnahme zur Verfügung gestellt. Nach Erhalt des Layout-Mix hat der Auftraggeber die Gelegenheit, innerhalb von fünf Tagen eventuelle Änderungswünsche zu äußern. Zwei solcher Revisionen sind grundsätzlich im Preis inbegriffen. Jeder weitere Änderungswunsch wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart. Reagiert der Auftraggeber nach Erhalt des Layout-Mix innerhalb von fünf Tagen nicht, gilt der Mix als abgenommen.

Für Mastering-Aufträge gelten die gleichen o. g. Bestimmungen und Fristen.

§ 7: Zahlung
Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlungen können per Banküberweisung, EC-Karte oder per Paypal erfolgen. Barzahlung wird nur nach Absprache akzeptiert und ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10€ verbunden.

§ 8: Eigentumsvorbehalt
Das vom Auftragnehmer erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9: Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit, bzw. Unwirksamkeit oder Regelungslücken einzelner vertraglicher Bestimmungen, berühren nicht die Gültigkeit des Vertrags insgesamt. Der Vertrag im Übrigen bleibt nach §306 Abs. 1 BGB wirksam. Es gelten dann grundsätzlich nach §306 Abs. 2 BGB anstelle der unwirksamen Klausel, die gesetzlichen Vorschriften.